Wahl - Angaben im Stimmzettel (Wahlen)
Hallo Hotte,
zum einen muss ich mich nun fragen, wollt ihr, willst Du Antworten> Ich kann nun nur das halt einmal die mir bekannte Rechtslage wiedergeben. 
Bei dem Wahlvorschlag handelt es sich um eine Urkunde und Urkunden müssen bekanntlich um rechtsgültig zu sein wahrheitsgemäße Angaben, also keine falschen oder verfälschte Angaben, beinhalten.
Die Angaben SBV oder BR auf Wahlvorschlägen, als Art der Beschäftigung, sind nun halt einmal nicht richtig und nicht wahrheitgemäß, weil nicht zutreffend.
Die Angaben SBV oder BR auf Wahlvorschlägen verschafft diesen Wahlbewerbern ganz klare Vorteile gegenüber den sonstigen Wahlbewerben, da der Wähler hier das größere Wissen vermutet, was ja aber bekanntlich nicht immer so sein muss.
Weiter ist es nun einmal Fakt, es gibt keine Art der Beschäftigung als SBV/BR. Dieses auch, wenn es teilweise freigestellte SBV/BR gibt die glauben, dass sie von Berufswegen Mandatsträger sind.
Auch wenn viele den gleichen Fehler machen, wird die Sache dadurch nicht richtig oder rechtsmäßig!
Es ist weiter bekannt, wie eine Untersuchung ergeben hat, dass 80% der SBV-Wahlen anfechtbar wären.