Wählerliste laufend aktualisieren (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 29.09.2010, 13:22 (vor 5866 Tagen) @ gsbv

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» Wie sehen das die Forumsteilnehmer>
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» Vielen Dank
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Hallo GSBV,

der/die neu anerkannte Person ist wahlberechtigt, selbst am letzten Tag der Wahl. Der Wahlvorstand hat sich von der Anerkennung als Schwerbehindert oder Gleichgestellt zu überzeugen. Der Feststellungsbescheid vom Integrationsamt oder Agentur für Arbeit reicht aus, es muss also nicht der Ausweis vorgelegt werden. Der Ausweis ist vielleicht noch nicht erstellt bzw. zu Abholung bereitgestellt. Die Entscheidung des Wahlvorstandes ist zu protokollieren. Ebenso die beschlossene Erweiterung des Wahlverzeichnisses einen Tag vor der Wahl. Danach können die (Brief-)Wahlunterlagen ausgegeben werden. Der Wahlvorstand hat auch bekannte Neueinstellungen am Tag der Wahl zu berücksichtigen. Diese Änderungen am Verzeichnis ist von "Amtswegen" durch den Wahlvorstand durchzuführen.
Hintergrund ist der §4 Absatz 3 Letzter Satz der SchwbVWO

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Gruß
Wolfgang


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