doppelte Stützunterschriften (Wahlen)

hackenberger, Monday, 04.10.2010, 21:10 (vor 5861 Tagen) @ jp

Hallo "maier",

auch hier der Hinweis, die SchwbVWO ist zwingend zu beachten!

» Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die
» Unterstützer nicht entscheiden müssen.
Falsch! diese Wählvorschläge wären ungültig! Sie dürften nicht zur Wahl zugelassen werden. Die Wahl ist anfechtbar, wegen wesentlichem Verstoß gegen die SchwbVWO!

Wesentliche Verstöße sind z.B.: Zulassung von Nichtwahlberechtigten oder
Nichtzulassung von Wahlberechtigten, Zulassung eines ungültigen Wahlvorschlages,Nichtberücksichtigung von gültigen Stimmen, Verletzung des
Wahlgeheimnisses, Verstoß gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit,
Wahl des falschen Wahlverfahrens.


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