doppelte Stützunterschriften (Wahlen)
Hallo "maier",
auch hier der Hinweis, die SchwbVWO ist zwingend zu beachten!
» Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die
» Unterstützer nicht entscheiden müssen.
Falsch! diese Wählvorschläge wären ungültig! Sie dürften nicht zur Wahl zugelassen werden. Die Wahl ist anfechtbar, wegen wesentlichem Verstoß gegen die SchwbVWO!
Wesentliche Verstöße sind z.B.: Zulassung von Nichtwahlberechtigten oder
Nichtzulassung von Wahlberechtigten, Zulassung eines ungültigen Wahlvorschlages,Nichtberücksichtigung von gültigen Stimmen, Verletzung des
Wahlgeheimnisses, Verstoß gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit,
Wahl des falschen Wahlverfahrens.