doppelte Stützunterschriften (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 06.10.2010, 10:33 (vor 5859 Tagen) @ jp

Hallo JP!
» Besten Dank für eure schnellen Antworten! Hier gibt es wirklich sehr
» schnelle Rückmeldungen.
Bitte ;-)

» Doris du hast mich richtig verstanden.
» Auch wenn die doppelten Unterschriften gestrichen werden, haben alle
» KandidatINNEN deutlich über 5% der notwendigen Stützunterschriften.
JA, wir haben Dich richtig verstanden. Wahlvorschlaege mit Doppeluntershriften sind ungueltig. Egal ob es auch ohne diese genuegend sind.
Es ist die Aufgabe/ die Pflicht des WV hier zu handeln, wie es ZWINGEND fur eine gueltige Wahl in der WO steht.

Bitte auch dringend beachten.
Die Nichttigkeit einer Wahl kann noch nach Jahren und von Jedermann mit berechtigtem Interesse festsgestellt werden. Das Ergebnis ist dann, dass es NIE eine gewaehlte SchwbV gab.
Somit waeren getroffene Abreden oder Regelungen mit dem AG nichtig.

Also ganz anders als eine Anfechtung.


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