Wählerliste - Gleichgestellte, die dem AG nicht bekannt sind (Wahlen)
Hallo und guten Morgen,
seit vergangener Woche hängt das Wahlausschreiben aus, die Wählerliste liegt aus. Nun melden sich zwei Kollegen, die einen GdB von 30 bzw. 40% haben und mitwählen möchten. Diese Kollegen stehen nicht in der Wählerliste.
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass diese Kollegen den AG nie über ihre Behinderung in Kenntnis gesetzt haben.
1. Können diese Kollegen Einspruch gegen die Wählerliste einlegen>
2. Müssen sie in der Wählerliste nachgetragen werden (Wahlvorstand hat ja nun Kenntnis)> Oder müssen sich die Kollegen erst beim AG outen, damit sie auch das Recht zur Mitwahl haben (BW wurde beschlossen), ansonsten Recht verwirkt>
Da wir ein großes Unternehmen sind, könnten sich u.U. noch weitere Kollegen nicht gemeldet haben. Aus meiner Sicht handelt es sich um Eigenverantwortung der Betroffenen. Der Wahlvorstand muss die Richtigkeit der Angaben des AG (über vorliegende SBM) annehmen und kann nicht verpflichtet werden, Mitarbeiter zu befragen, ob sie zum Kreis der Wahlberechtigten gehören.
Schon jetzt vielen Dank für die Rückmeldungen.
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