Übergabe von Daten und Unterlagen (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 06.10.2010, 10:46 (vor 5859 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

eine Wahl zu verlieren ist unangenehm. Doch wir sind fuer die Koll. da und dazu gehoert auch, dass wir unsern nachfolgern es ermoeglichen und nicht diesen, trotz der ggf. vorhandenen Enttaeuschung ueber eine verlorene Wahl es schwer machen die, unsere Koll. zu optimal vertreten.

Die Unterlagen welche wir im Zusammenhang mit dem handeln als SchwbV erhalten oder aufgestellt haben gehoeren auch der SBV, also der Vertretung nicht der Person also nicht dem VPSchwb wie auch die Unterlagen des BR dem BR und nicht dem BRV gehoeren.

Wenn wir so denken wuerden hier wie Du, jeder soll seine einegen Erfahrungen machen, dafuer geben wir nichts weiter. Unterstuetzen und beraten ggf. auch nicht, also geben keine gemachten Erfahrungen Tipps weiter, muesten wir uns ja ueberlegen hier Euch KEINE Hilfestellung/ Tipps mehr zu geben. denn wie schreibst Du " mir ist es wichtig, das die neu gewählte ihre eigenen Erfahrungen etc. machen kann." :-(

» Wir sind nun mal immer auf uns alleine gestellt und der Nachfolger soll
» nicht wissen, welche Gedanken ich mir über bestimmte Dinge gemacht habe.
Warum nicht> Du willst doch hier das Gleiche von uns!

Also ueberlege dir Deine Ansicht nochmals, zum Wohle der schwerbehinderten Koll. in Deinem Betrieb. Dieses auch bei einer verstaendlichen Enttaeuschung nach einer verlorenen Wahl. Dieses auch, weil es ja auch dafuer Gruende wohl geben muss, gegeben hat.

Am besten immer nach dem mir hier einfallenden und leicht abgeaendert passenden Spruch handel "Was Du gern willst dass Dir getan, das tute/ bitte auch den anderen an, hier Hilfe und Unterstuetzung" :ok:

Letztlich selbstverstaendlich noch den Hinweis: Wenn Betroffene es wuenschen, dass sie betreffende Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden sollen, sollte man dieses soweit moeglich beachten. Hierzu zaehlen dann aber keine Unterlagen welche wir z.B. diese betreffend vom AG oder BR oder Aemtern im Rahmen der Taetigkeit als SchwbV erhalten haben. Denn diese Unterlagen koennen auch in der Zukunft fuer die dann im Amt befindliche SchwbV sehr wichtig sein.


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