Übergabe von Daten und Unterlagen (Wahlen)
Hallo Frank,
Deinen Vorschlag halte ich fuer sehr problematisch, wenn nicht gar fuer rechtswidrig, da Du damit evtl. Deinem Nachfolger wichtige Daten fuer seine Arbeit vorenthaeltst.
Wie Bernhard oben sehr richtig geschrieben hat, gehoeren diese Unterlagen nicht Dir als Person, sondern der SBV als Institution. Damit hast Du keine freie Verfuegungsgewalt ueber die Akten, wenn eine neue SBV gewaehlt wurde.
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&Tschüß
Wolfgang