Wahlhelfer (Wahlen)

schap, Niedersachsen, Wednesday, 06.10.2010, 17:35 (vor 5859 Tagen)

Hallo,
meine Frage ist: Was darf ein Wahlhelfer alles tun>
In § 2 (1) steht, dass der Wahlvorstand Wahlhelfer zu seiner
Unterstützung bei der "Durchführung der Stimmabgabe" und bei
der "Stimmenzählung" bestellen kann.
Kann der Wahlhelfer auch für andere Vorbereitungen eingesetzt
werden>

Herzlichen Dank im Voraus.
Mit lieben Grüßen
schap

Wahlhelfer

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 06.10.2010, 20:47 (vor 5859 Tagen) @ schap

Hallo,

nach der mir vorliegenden Kommentierung ist die Regelung bezügl. Wahlhelfer in § 2 Abs. 1 SchwbVWO abschließend, d. h. sie dürfen nur diese Tätigkeiten ausüben. Alles andere ist Aufgabe des WV. WV-Mitglieder dürfen aber selbst als Wahlhelfer agieren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wahlhelfer

hackenberger, Thursday, 07.10.2010, 09:49 (vor 5859 Tagen) @ schap

Hallo schap,

lt. Deinem Profil hast Du 8 Waehler/ Wahlberechtigte. Somit also vereinfachtes Wahlverfahren.

Lese doch bitte einmal hierzu hier:

Wie wird gewählt>
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt

Das vereinfachte Wahlverfahren (§18-21 SchwbVWO)

Bedeutet: KEIN Wahlvorstand sonder Wahlversammlung! Bei 8 Wahlberechtigten/ Teilnehmern an der Wahl, duerfte es dann auch keiner Wahlhelfer beduerfen!

Wahlhelfer

schap, Niedersachsen, Thursday, 07.10.2010, 11:25 (vor 5858 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

leider habe ich vergessen mit anzugeben, dass unser Betrieb räumlich weit

auseinander liegt.

Wir sind von Hannover bis Konstanz verteilt.

Aus dem Grund müssen wir das förmliche Wahlverfahren einhalten.

Tschau

Christina

Wahlhelfer

hackenberger, Thursday, 07.10.2010, 15:47 (vor 5858 Tagen) @ schap

Hallo Christina

» leider habe ich vergessen mit anzugeben, dass unser Betrieb räumlich weit
» auseinander liegt.
» Wir sind von Hannover bis Konstanz verteilt.
Du siehst wie wichtig da ein optimales und vollstaendiges Profili ist. Daher bitte dieses noch eintragen.

Sind die einzelnen Betriebe/ Betriebsteile nicht selbst Wahlfaehige Betriebe>> Oder haben diese gem. BetrVG sich entschlossen, abgestimmt sich dem Hauptbetrieb bei der BR-Bildung anzuschliessen>>

Aber egal, auch bei formellem Wahlverfahren, sehe ich bei 8 Wahlberechtigten nicht zwingend die Notwendigkeit von Wahlhelfern. Der Wahlvorstand sollte generelle Briefwahl anordnen und dann die 8 Wahlunterlagen versenden. Sollte ich an einem Tag schaffen lassn ;-)
Nur bitte zwingend vom Wahlvorstand zu beachten, in ALLEN Betrieben/ Betriebsteilen das Wahlausschreiben aushaengen!

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