Verstöße des WV (Wahlen)
hallo zusammen,
frage:
darf der wahlvorstand bei fehlern die er gemacht hat,einfach erneute wahlunterlagen an die SBM und gleichgestellte versenden.
müsste hier nicht eine neuwahl statt finden.
es wurde vom WV einfach auf dem Wahlausschreiben die anzahl der unterstützungsunterschriften geändert von 16 auf 17 in einer kopie die allen zugeschickt bekommen haben.Ferner wurde das wahlausschreiben nicht an den stellen aufgehängt,sodass es öffentlich sichtbar ist.
ferner wurden auf dem wahlausschreiben die angaben bis 7.10.2010 werden die wahlunterlagen versandt,dann eine andere version am 7.10.2010 werden die wahlunterlagen versandt.
ferner steht nicht auf den wahlbriefen,die anschrift des wahlvorstandes sondern die der dienstelle.
vielen dank für eure auskuft im voraus
klammer05