GesamtSBV §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX (Wahlen)
Hallo Herby,
Gratulation und willkommen hier im Forum :flower:
Du bist somit (lt. §97 Abs. 1 Satz 2) der GSBV und dein 1. Stellvertreter vertritt dich überall, wenn du nicht anwesend bist.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter