GesamtSBV §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX (Wahlen)

Herby, Schleswig-Holstein, Thursday, 14.10.2010, 12:57 (vor 5851 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Herby,
» Gratulation und willkommen hier im Forum :flower:
»
» Du bist somit (lt. §97 Abs. 1 Satz 2) der GSBV und dein 1. Stellvertreter
» vertritt dich überall, wenn du nicht anwesend bist.

Hallo Hans-Peter,
Donnerwetter, Ihr seid ja ne schnelle Truppe.Klasse und vielen Dank.

Die Antwort ist mir zwar klar, aber beinhaltet noch eine Frage:
Kann die GSBV untereinander eine Absprache hinsichtlich ihrer Positionen treffen d.h. Vertrauensmann SBV wird Stellvertreter GSBV und Stellvertreter SBV wird Vertrauensmann der GSBV>>>
Gruß Herby :-)


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