Teilnehmer beim BEM (BEM)
Hallo Jürgen,
erstens wäre zu klären ob bei euch im Betrieb eine Betriebsvereinbarung (Bv) zu dem Thema existiert.
Zweitens wäre zu klären ob es wirklich ein BEM-gespräch oder ein simples Krankenrückkehrgespräch ist.
» bei unseren BEM Gesprächen wird der/ die betroffene KollegeIn
» von Seiten der Personalleitung eingeladen .
Dies ist i.d.R. so, denn in der Personalabteilung werden die Krankentage erfasst und somit festgestellt ob jemand unter den § 84 Abs. 2 SGB IX fällt.
» Ein Personalreferent führt dann die Gespräche und macht sich Notizen
Wenn er vom AG dazu ernannt wurde und keine BV anderes regelt scheint das i.O. zu sein.
» Ich weiß nun nicht , ob dies so richtig ist . Ich versuche seit einigen
» Monaten ein Integrationsteam zu installieren , mir fehlen nur noch ein
» Beauftragter des Arbeitgebers .
Hat m.E. nur Sinn, wenn eine Bv dazu erstellt wird und in dieser das I-Team benannt wird und die Aufgaben konkretisiert werden.
» Was ich nun fragen möchte ist , darf ein Personalrefernt die Sitzungen
» leiten , bzw an den Gesprächen teilnehmen
Ja.
» und darf ein Beauftragter des AG auch Personalrefent sein
Ja. dies ist fast überall die Regel.
» Wenn ja , worauf muss ich dann achten
Schau mal auf diese Seite http://www.schwbv.de/eingliederungs_management.html
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter