Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission (TVöD / TV-L)

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 02.11.2010, 08:27 (vor 4931 Tagen)

Hallo liebe "Mitstreiter",

bei unserer Behörde besteht eine Dienstvereinbarung hinsichtlich der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB).
Es ist darin u.a. auch das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung (SBV) an den Sitzungen der Betrieblichen Kommission festgeschrieben.

Nunmehr aber möchte(so zumindest der letzte aktuelle Stand) der Personalrat
die Schwerbehindertenvertretung aus der Betrieblichen Kommission für die Zukunft entfernt wissen.

Mir ist durchaus bewusst, dass im Forum bereits einige Male das Thema
Betriebliche Kommission behandelt wurde.
Dennoch benötige ich eine eindeutige(bundes-)gesetzliche Grundlage,
mit welcher ich die weitere Teilnahme der SBV ein für allemal sicherstellen
kann.
Daher wäre ich sehr dankbar, wenn mir dazu eindeutige, unumstößliche
gesetzliche Bestimmungen genannt werden könnten.

Vielen Dank im voraus !

Es grüßt
Adviser;-)


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