Seminarmitteilung an AG, Frist abgelaufen (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 12:22 (vor 4931 Tagen) @ karli04

Hallo Karsten,

weise den AG doch auch einmal auf folgende Entscheidung hin, sie besagt auch etwas zum Thema "Erforderlichkeit" von Schulungen.

Weiter berate einmal mit verdi ob das Verhaltend es AG hier nicht als Behinderung in der Mandatswahrnehmung gewertet und geahndet werden kann. Denn sich zu Qualifizieren gehört zu den Mandatspflichten/ Aufgaben so hat es das BAG bereits vor längerer Zeit entschieden. Nur die Art der Qualifizierung hat es offen gelassen.

Hier der Entsprechende Auszug:
Urteil: Az: BAG 6 ABR 70/82 (Auszüge)

Die Erfüllung dieser Aufgabe und die Erlangung der dafür notwendigen Fachkenntnisse sind sachlich nicht voneinander zu trennen (BAG 24, 459, 463). Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen. Diese Auffassung war bereits für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 maßgeblich (vgl. BAG 1, 158, 162; Urteil vom 22. Januar 1965 – 1 AZR 289/64 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG)


Kontextlinks:
Schwerbehindertenvertretung (Leitsätze)
Ihr Recht auf Schulung-Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung! Hier halt dann nur für uns SchwbV anstelle des § 37 BetrVG der § 96 SGB IX.


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