Welches Wahlverfahren? (Wahlen)

Mario74, Tuesday, 02.11.2010, 18:41 (vor 5832 Tagen)

Hallo zusammen,

vor 4 Jahren wurde bei uns im einfachen Wahlverfahren zum ersten Mal eine SBV gewählt, hierin begruendet sich jetzt meine Unwissenheit, es ist also die erste Wahlwiederholung sozusagen, dachte also das ist bei uns auch diesmal so weil wir nur 6 Menschen mit Behinderungen haben im Betrieb. Ich wollte deswegen morgen einladen zur Wahl mit einfachem Wahlverfahren. Nun versteh ich aber folgendes nicht:

"wenn der Betrieb bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht"

Bei uns gibt es 3 Standorte ( in mehreren Städten), vor 4 Jahren hat jeder dieser Standort der die Wahl durchführen konnte vom Gesetz her für sich gewählt, jeder für sich im einfachen Wahlverfahren.. Liegt es also an der Anzahl der Behinderten die im jeweils im einzelen Standort arbeiten, oder muss man diese irgendwie zusammen zählen>

Vielen Dank schon jetzt an all diejenigen die meine Unwissenheit mir nicht krumm nehmen und mir weiterhelfen können.

LG
Mario74

Welches Wahlverfahren?

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 19:39 (vor 5832 Tagen) @ Mario74

Hallo Mario74,

wie weit sind denn dieser Standorte jeweils entfernt>>

Wird das falsche Wahlverfahren angewandt ist die Wahl anfechtbar oder gar nichtig.

Auf Seite 22 der Wahlbroschüre unter 4.1 findest Du die notwendigen Infos. Daher einfach immer nur lesen, denn es bildet ;-)

Auch sollte man sich stets frühzeitig informieren und auf die anstehende Wahl vorbereiten. Die Termine stehen ja 4 Jahre vorher immer schon fest.


4.1 Das Verfahren ist vorgeschrieben
Zwischen dem förmlichen und dem vereinfachten Wahlverfahren besteht keine Auswahlmöglichkeit.70) Das förmliche Wahlverfahren ist nur dann anzuwenden
(§ 94 Absatz 6 Satz 3 SGB IX),

– wenn im Betrieb/in der Dienststelle beziehungsweise in den für die Wahl zusammengefassten Betrieben/Dienststellen am Wahltag insgesamt mindestens 50
Wahlberechtigte beschäftigt werden
oder
– wenn der Betrieb/die Dienststelle bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht. Ob die Betriebs-/Dienststellenteile räumlich weit auseinander liegen, hängt vor allem von den Verkehrsbedingungen mit Kfz und öffentlichen Verkehrsmitteln ab. Die Rechtsprechung zu § 4 BetrVG, auf die hier als Anhaltspunkt zurückgegriffen
werden kann71), zieht insoweit die Grenze bei Entfernungen bis zu 40 km und guten Straßen- und Bahnverbindungen.

In allen anderen Fällen ist im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.

Nun aber, bitte unbedingt sich einmal die Wahlbroschüre beim IA besorgen oder hier herunterladen und lesen, damit nicht noch Fehler bei der Wahl gemacht werden.

Es ist übrigens die Aufgabe/ Pflicht der Vertrauensperson zur Wahlversammlung einzuladen oder bei formellem Wahlverfahren den Wahlvorstand zu bestimmen. Es ist nicht die Aufgabe des Stelli dieses zu tun. Es sei, die Vertrauensperson ist verhindert z.B. Krank/ Urlaub.

Sollte das formelle Wahlverfahren anzuwenden sein, so entsteht wegen der hier zu beachtenden Zeitabläufe bei euch nun dann ab dem 01.12.2010 eine Mandatslose zeit.

PS: Bin Stellvertreter Schwerbehinderten Sprecher >>>
Es gibt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Stellvertreter!!

Es gehört auch zu den Mandatspflichten, so das BAG sich die notwendige Qualifikation anzueignen!!

Welches Wahlverfahren?

Mario74, Tuesday, 02.11.2010, 19:44 (vor 5832 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

mehrere hundert Kilometer. München und Schweinfurt. Vielen Dank für die offenen Worte. Ich habe versucht mir in den letzten 4 Jahren sehr viel anzueignen, aber es ist hjalt was anderes wenn man dann erfährt das der erste Mann krank ist und man grad dann sichzum ersten Mal um eine Wahk kümmern darf. Nichts destotrotz, wenn ich alles richtig verstanden habe, können wir im einfachen Wahlverfahren wählen

Welches Wahlverfahren?

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 20:03 (vor 5832 Tagen) @ Mario74

Hallo Mario74,

» mehrere hundert Kilometer. München und Schweinfurt.

» Vielen Dank für die offenen Worte.
Bitte, so kennt man mich. Ist auch nicht böse gemeint, denn ich wil ja helfen!

» Ich habe versucht mir in den letzten 4 Jahren sehr viel
» anzueignen, aber es ist hjalt was anderes wenn man dann erfährt das der
» erste Mann krank ist und man grad dann sichzum ersten Mal um eine Wahk
» kümmern darf.
Ja, dass macht dann auch alles wieder viel verständlicher.

» Nichts destotrotz, wenn ich alles richtig verstanden habe,
» können wir im einfachen Wahlverfahren wählen!

NEIN!!!!

Ihr müsst ZWINGEND formelles Wahlverfahren anwenden. Denn sost ist euere Wahl anfechtbar oder ggf. sogar Nichtig!"

Also, sofort 3 Köpfigen Wahlvorstand bennenen. Dieser muss dann alles weitere veranlassen. Der Wahlvorstand hätte eigentlich 8 Wochen vor Ende des Mandates bestimmt werden müssen.

Bei euch entshet nun eine Mandatslose Zeit ab dem 01.12.2010 bis zum Abschluss der Neuwahl!

Kontextlinks:
Wahlkalender

Wahlformulare

Wahlkalender für das förmliche Wahlverfahren, Seite 27 der Wahlbroschüre!

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