Wahlergebnis wenn gewählte VP auch als Stv. kandidiert hat (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 04.11.2010, 20:20 (vor 5830 Tagen) @ gismo

Hallo gismo (Ralph),

es ist eigentlich ganz einfach. Sofern er/sie das Mandat als VPSchwb nicht ablehnt, werden die auf er/sie entfallenen Stimmen als Stelli nicht gewertet und die Stelli ab Platz 3 rücken ein Platz vor und sofern ein 6 Kandidat als Stelli vorgeschlagen war und mindestens 1 Stimme erhalten hat wird dieser dann der 5 Stelli.

Lehnt er/sie das Mandat als VPSchwb ab gelten die Stelli-Stimmen. Dieses macht aber dann zwingend notwendig, dass es einen weiteren Kandidaten als VPSchwb gegeben hat und dieser mind. 1 Stimme erhalten hat und er das Mandat nicht ablehnt.

Denn nur wenn ein VPSchwb gewählt wurde der das Mandat nicht abgelehnt hat konnte es eine gültige Stelli-Wahl geben.

PS: Danke für die Ergänzung Deines Profils. Fehlt nur noch ein Hinweis, ob das PersVG des Landes Berlin oder Bund oder doch BetrVG zur Anwendung kommt.

Kontextlink:
www.integrationsaemter.de


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