Wahlergebnis wenn gewählte VP auch als Stv. kandidiert hat (Wahlen)
Hallo Ralph,
man kann es auch aus § 94 Satz 1 SGB IX ableiten.
§ 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt
Daraus ergibt sich, da es sich um 2 Personen handelt, die VP nicht die eigene Stellvertretung sein kann. Man kann also nur ein Mandat ausüben.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."