Schulungsanspruch (Allgemeines)

Andymtk, Thursday, 04.11.2010, 22:08 (vor 5830 Tagen)

Hallo ersteinmal.

Seit 1 Woche Bin ich 1 Stellvertreter des Schwqerbindertenbeauftragten, heissT eine Kollegin ist Schwerbehinderten beauftragte und ich Ihr stellvertreter.

Sie hat ja ohne zweifel einen Schulungsanspruch wie sieht es bie mir als stellvertrter aus.

Grüße Andreas


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