Schulungsanspruch (Allgemeines)
Hallo ersteinmal.
Seit 1 Woche Bin ich 1 Stellvertreter des Schwqerbindertenbeauftragten, heissT eine Kollegin ist Schwerbehinderten beauftragte und ich Ihr stellvertreter.
Sie hat ja ohne zweifel einen Schulungsanspruch wie sieht es bie mir als stellvertrter aus.
Grüße Andreas