Schulungsanspruch (Allgemeines)
Hallo Andreas,
zu erst einmal willkommen hier im Forum :flower: und auch Dir und allen anderen neu oder wieder gewählten SchwbV bzw. Stelli Glückwunsch zur Wahl/ zum Mandat :flower: und viel Erfolg.
Nun auch den Hinweis und auch gleich die Bitte, die richtigen Bezeichnungen für die Mandate zu verwenden. Es macht sich ungeschickt, wenn wir Mandatsträger hier falsche Bezeichnungen verwenden.
Also es gibt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Stellvertreter der Vertrauensperson, § 94 SGB IX.
Dann gibt es noch den Beauftragten des Arbeitgebers [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_596]§ 98 SGB IX[/link].
So nun zu Deiner Frage: Bitte doch einmal unbedingt den ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng geheim.."[/link] lesen und auch beachten, denn dann findest Du auch die Antwort zu Deiner Frage. 