Tipps für den Wahltag/Wahlrede (Wahlen)
Hallo Sabine,
das BR sich in die SchwbV-Wahlen aktiv einmischen, ist leider verstärkt festzustellen. Es ist in meinen Augen nicht mit § 99 SGB IX zu vereinbaren, denn die BR sind eben keine Beteiligten der SchwbV-Wahl. Sie sollten sich daher neutral verhalten und versuchen ggf. bestehende Spannungen oder Missverständnisse zwischen BR/SchwbV zu klären und durch reden und handeln beseitigen.
Der BR kann/ darf keine Wahlvorschläge machen. Wahlvorschläge können ausschließlich von aktiv Wahlberechtigten gemacht werden. Bei vereinfachtem Wahlverfahren nur in der Wahlversammlung.
So nun ggf. etwas top-aktuelles "Futter" für eine Wahlrede:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11635] auslaufende Parkausweise [/link]
[link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000025810&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp] der neue Beschluss zum BEM im Bereich des BetrVG[/link]
Aktuelle Broschüren evtl. anfordern und einmal "querlesen"
Aber jetzt bitte unbedingt beachten!
KEINE Wahlwerbung oder Wahlrede in der Wahlversammlung selbst, könnte sonst Grund für eine Anfechtung sein! Die Wahlversammlung dient AUSSCHLIEßLICH zur Wahl, lt. SchwbVWO!
Du kannst aber folgendes machen, so rate ich ja auch stets!
Du kannst das Ganze in 2 Stufen machen!
Also, am gleichen Tag wie die Wahlversammlung, vorher zur Schwerbehindertenversammlung einladen.
Achtung muss eine extra Einladung sein und sie muss auch in der Durchführung, von der Wahlversammlung getrennt sein. Dort kannst Du dann neben dem was in der auslaufende Wahlperiode erreicht wurde, und auch gerne zeigen, dass Dir der Einsatz für die Koll. sehr am Herzen lag/liegt. Weiter berichten was es gutes und wissenswertes gibt. Auch was in der neuen Wahlperiode anstehen würde/ sollte. Also Thema der dann in der Anschließend stattfindenden Wahlversammlung neu zu wählenden SchwbV sein könnte/sollte.
Dann kommt i.d.R. (selbstverständlich, man kennt sich ja
) die Aussage eines Teilnehmers, kandidiert Du auch wieder, würde es mir sehr wünschen, denn Du warst gut und hast unser volles Vertrauen.
Darauf darfst Du dann selbstverständlich antworten mit einem KLAREN JA. Weiter darfst Du dann auch dich für das Vertrauen bedanken und zeigen/ sagen das Du dich selbstverständlich auch freuen würdest wenn die Mehrheit der Wähler es so sehen und bei der Wahl durch ihr "X" auf dem Wahlzettel zeigen und bekräftigen würden.
Das wäre dann alles keine Wahlwerbung auch wenn es so verstanden werden könnte 
Dann schließt Du die Schwerbehindertenversammlung und eröffnest nach einer kurzen Pause die Wahlversammlung.
Gib doch weiter einmal ins Suchfeld "Wahlwerbung" ein.
Dieses Thema war in den letzten 4 Wochen einige Male bereits behandelt worden.
So nun viel Erfolg und nicht entmutigen lassen! 