Arbeitsplatzverschlechterung (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 15.11.2010, 17:36 (vor 4917 Tagen) @ Lillo

Hallo Lillo,

hier wäre der § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten, darauf hätte der Anwalt ggf. auch einmal eingehen sollen.

Man sollte also seine Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX einfordern und ggf. auch die IfD mit einbinden.

Aber, sofern der AG kein geeigneten Arbeitsplatz, welchen der AN wahrnehmen kann auf Grund seiner Behinderung, hat der der gleichen Vergütungsgruppe entspricht auf welchem der AN zur Zeit beschäftigt wird/ist, kann ggf. dann als Folge eine Versetzung auf einen Arbeitplatz mit einem niedrigeren Vergütung die Folge sein.

Doch die Anforderungen an den AG aus § 81 Abs. 4 SGB IX sind sehr hoch!

Da hier aber ja wohl ein Anwalt eingebunden ist, sollte man alles mit diesem besprechen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion