freistellung für stellvertretende vertrauensperson. (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Wednesday, 01.12.2010, 13:41 (vor 4901 Tagen) @ halbmarathonie

Hallo "halbmarathonie",

zu erst einmal ein Hinweis auf diese Aussage von Dir!
» weitere Auseinandersetzungen geben wird, zumal ich die vertretende
» Teilnahme an den PR Sitzungen schon mehrmals aus beruflichen gründen
» absagen musste.
NEIN, das ist eben nicht so! Mandatsarbeit hat ganz klar Vorrang vor arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeit. Der AG MUSS hier entsprechende Vorkehrungen/ Vertretungen schaffen. Dieses betrifft ALLE Sitzungen von Gremien des PR und alle Mandatsarbeiten sofern es sich nicht um verschiebbare Gespräche handelt

Zwingende dienstliche Gründe können ein Grund sein, dass man eine geplante und angemeldete Quali absagt/ verschiebt. Ausnahmen, es gäbe keine Möglichkeit eines anderen Termins und/oder sie wäre wegen dringenden anstehender Themen, zu welchem hier unbedingt notweniges Wissen vermittelt werden sollte notwendig. Doch auch hier würden an den AG hohe Anforderungen gestellt die Teilnahme zu ermöglichen, z.B. auch durch Vertretungen usw.

Also, falls die Teilnahme aus zwingend betrieblich notwendigen Dingen nicht erfolgen konnte, hat der AG alle die Kosten zu tragen welche dadurch entstanden. Weiter solltest Du dich sofort um einen Ersatztermin bemühen, das Recht eine Ersatzmaßnahme nun zu besuchen hast Du. Der AG kann dann auch nicht wegen hier dann ggf. höherer Kosten einen Einwand erheben.

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)


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