Kündigung von Schwerbehinderten (Kündigung)

hackenberger, Friday, 20.05.2005, 15:13 (vor 6924 Tagen) @ Gretel

Hallo Gretel,

was mir gerade noch einfällt. Du solltest den AG ganz formel (schriftlich) abmahnen. Denn auch BR und SchwbV können einen AG abmahnen. Nicht nur der AG MA. Eine oder mehrere vorherige Abmahnungen stets zu aktuellen Sachverhalten mach sich sehr gut in einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Es wird oftmals auch von ArbG verlangt, dass ein BR/SchwbV den Ag vor einer Klage erst abmahnt.


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