Abstimmungsrecht im Betriebsrat als Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)

Punky, Baden-Württemberg, Saturday, 11.12.2010, 14:45 (vor 5795 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin seit einiger Zeit Vertrauensmann der Schwerbehinderten bei meinem Arbeitgeber. Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung macht mir auch sehr viel Spaß, vor allem weil ich etwas bewegen kann und mich für meine scherbehindert eingestuften Kollegen in der Firma einsetzen kann.
Als Vertrauensmann bin ich zu jeder Betriebsratssitzung eingeladen und nehme auch regelmäßig teil.
Leider habe ich bei keiner Entscheidung oder Abstimmung außerhalb von Themen die die Schwerbehinderung betreffen, ein Mitbestimmungsrecht.
Nun zu meiner Frage:
Kann dieses Gesetz, dass ich als Vertrauensmann kein Abstimmungsrecht im Betriebsrat habe, durch eine betriebliche interne Vereinbarung oder Abstimmung innerhalb des Betriebsrats aufgehoben werden > Es gibt doch viele Beispiele wo Vereinbarungen innerbetrieblich gelten, die z.B. nicht im Manteltarfivertrag stehen >
Wer kann mir hierzu etwas sagen>


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