Abstimmungsrecht im Betriebsrat als Schwerbehindertenvertreter (Allgemeines)
Hallo ortwein,
leider hast auch Du den ersten Forumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng geheim"[/link] nicht gelesen. Denn dort BITTEN wir darum, vor Fragestellungen immer erst A-Z und die Suchfunktion zu nutzen. Denn sonst hättest Du Antworten auf Deine Frage gefunden.
Aufgaben / Was macht die Schwerbehindertenvertretung>
Fazit: Die SchwbV darf zu allen Themen/ Punkten eine Stellungnahme abgeben. Sie hat aber auch in allen Gremiensitzungen nicht nur ein Teilnahmerecht sondern auch "nur" beratendes Teilnahmerecht. Dieses beratende Teilnahmerecht, kann man auch das beratende Teilnahmerecht nicht durch Regelungen egal welcher Art erweitern. Das lassen die Gesetze BetrVG und SGB IX nicht zu!
Also, bitte einmal alles lesen auch einmal die Kommentierungen im SGB IX zu diesen Themen und bitte auch zukünftig den Inhalt des ersten Forumsbeitrags [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng geheim"[/link] beachten.
Ach ja, bitte unbedingt Dein Profil vervollständigen, denn ohne vollständiges Profil, fehlt zwingendes Wissen um optimale Antworten geben zu können.