Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren? (Zusatzurlaub)
Hallo,
da ich ja nicht weiß, aus welchem Bundesland Du kommst und ob öD, ein kleine Anmerkung von mir zur Berechnung des Zusatzurlaubes:
In Anlehnung an die "Fürsorgerichtlinien Bayern" habe ich mit dem AG folgende Vereinbarung getroffen,
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 1. Halbjahr => voller Zusatzurlaub
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 2. Halbjahr => 12tel-Regelung.
Schöne Grüße
zicko