Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren? (Zusatzurlaub)

zicko, Bayern, Monday, 13.12.2010, 09:31 (vor 4906 Tagen) @ SBV1

Hallo,

da ich ja nicht weiß, aus welchem Bundesland Du kommst und ob öD, ein kleine Anmerkung von mir zur Berechnung des Zusatzurlaubes:
In Anlehnung an die "Fürsorgerichtlinien Bayern" habe ich mit dem AG folgende Vereinbarung getroffen,
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 1. Halbjahr => voller Zusatzurlaub
- Beginn Schwerbehinderteneigenschaft im 2. Halbjahr => 12tel-Regelung.

Schöne Grüße
zicko


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