Zusatzurlaub anteilig oder voll zu gewähren? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Monday, 06.12.2010, 18:42 (vor 4913 Tagen) @ SBV1

Hallo SVB1,

unter A-Z und mit der Suchfunktion findet man eigentlich alles. Doch bei "Neuen" hier sind wir "großzügiger".

Also, wenn im März (also nach dem 01.03.) der Antrag gestellt wurde und dem Antrag ab Antragsdatum stattgegeben wurde, ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid, würde die 12_tel-Regelung ab dem Monat April angewandt.

Also volle Monate April-Dezember = 8 Monate = 8/12 von 5 Tagen bei 5-Tage-Woche. Das ergäben dann 5:12*8= 3,3333 Tage. Ergäbe 3,33 Tage Zusatzurlaub für 2010. Da der Bruchteil kleiner als 0,5 ist, erfolgt hier keine Aufrundung. Aber das Gesetz sieht keine Abrundung vor, sofern der anteilige Urlaubsanspruch weniger als einen halben Tag beträgt. Somit hat der AN auch noch 1/3 Tag Zusatzurlaub.

Da auf den Zusatzurlaub die gleichen Rechtsgrundsätze wie auf den gesetzlichen Grundurlaub Anwendung finden, kann auch dieser entsprechend übertragen werden.

Steht so auch alles im Gesetz und der Kommentierung. Hast Du keinen Kommentar>>

A-Z
Anspruch nicht für das ganze Jahr..............
Bemessung des Zusatzurlaubs....................
Geltung der allgemeinen Urlaubsgrundsätze......
Die wichtigsten allgemeinen Urlaubsgrundsätze..
Zwei Beispiele: ...............................
und
Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub:

PS: Bitte bei Antworten den Hinweistext über dem Eingabefeld bechten "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Sorry, wenn ich ggf. etwas viele "Hinweise" gebe, ist nicht böse gemeint. Bitte unbedingt auch für das Neue Jahr ein Quali planen und viel lesen :-)


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