Integrationsfachdienst (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 03.01.2011, 18:33 (vor 5772 Tagen) @ sedov

Hallo,

die Zusammenarbeit mit dem IFD ist kein "Wunschkonzert" des AG. Der IFD wird vom IA und/oder Rehaträger beauftragt und bezahlt gem. § 111 Abs. 1 SGB IX:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__111.html[/link]
Die Entscheidung von IA oder Rehaträger hat der AG zu akzeptieren und Schluss !
Sprich also mit Deinem zuständigen IA, ob die überhaupt an ihrer Beauftragungspraxis was ändern wollen.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion