Integrationsfachdienst (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 04.01.2011, 23:12 (vor 5770 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,

ich muss ganz ehrlich sagen, ich verstehe Deine Probleme nicht. Der AG will mit dem IfD zusammenarbeiten und wie Du schreibst, verstärkt Langzeitpraktikanten bei euch einsetzen. Dieses ist doch ein sehr zu begrüßendes Vorhaben des AG, welches die SchwbV nicht nur weil das Gesetz es so vorsieht unterstützen.

§ 95 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
(1)1 Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle....

Hierunter fällt auch die Eingliederung von Praktikanten. Denn dieses ist sehr oft der Einstieg in eine dauerhafte Beschäftigung. Also die erste Stufe der Begründung einer dauerhaften Beschäftigung.

Du solltest dann als SchwbV gemeinsam mit dem BASchwb (§ 98 SGB IX) alles versuchen, dass von diesen Praktikanten möglichst viele eingestellt werden, möglichst sogar dauerhaft.

Wenn dein unbehagen darin liegt, dass der AG dieses nicht vorher mit der SchwbV besprochen hat, also möglicher weise ein gewisses ungeschicktes Handeln im Sinne des § 99 SGB IX. Dieses ist hier aber wegen der positiven Absicht des AG unbedeutend. Somit nur ein Grund für ein Gespräch mit dem AG wie man die Zusammenarnbeit zukünftig noch verbessern kann.


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