Erstwahl - Was muss ich beachten? (Wahlen)
Hallo...
Da ich neu hier bin, möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 45 Jahre jung und Mitarbeiterin in einem Produktionsbetrieb (knapp 400 Arbeitnehmer).
Ich selbst bin seit diesem Jahr Mitglied des Betriebsrates und habe dieses Jahr an einem Grundseminar für BR teilgenommen. Dabei bin ich erstmals auf "Schwerbehindertenvertretung" gestoßen. Inzwischen habe ich es hier zum Thema gemacht und positive Rückmeldungen von Betroffenen bekommen, so dass wir jetzt erstmalig wählen möchten.
Die Wahlperiode ist vorbei - aber bei Erstwahlen dürfte das keine Rolle spielen>
Ich selbsthabe 30 % Behinderung und der Gleichstellungsantrag läuft... Kann also selbst nicht wählen, könnte aber gewählt werden>
Wir sind sind in der Firma etwa 8 gemeldete SB, aber ich denke mal, dass es mehr gibt... Kann ich alle schriftlich persönlich zur Wahl einladen oder nur durch unpersönlichen Aushang>
Beim vereinfachten Wahlverfahren wird einfach eine "Versammlung zur Wahl" einberufen und dann ganz nornmal per Handzeichen gewählt - wenn ich es richtig verstanden habe> Was ist dabei zu beachten>
Ist es sinnvoll, wenn der Wahlleiter ein nicht wahlberechtigter und nicht wählbarer Mitarbeiter ist>
Fragen über Fragen... Kurze Hinweise habe ich schon gefunden, aber bin dennoch verunsichert. Würde mal jemanden brauchen, der mich kurz "an die Hand nimmt"
Vielen Dank für Eure Antworten.
Heike