Erstwahl - Was muss ich beachten? (Wahlen)
Hallo Heike65,
erst einmal als Neue hier willkommen :flower:
Lese doch bitte einmal die Beiträge auf den Sonderseiten "Wahl". Den Link findest links in der Linkspalte.
Ich denke, dann werden/ sollten die meisten Fragen beantwortet sein.
Gleich der eine Hinweis:
» Beim vereinfachten Wahlverfahren wird einfach eine "Versammlung zur Wahl" einberufen und dann ganz nornmal per Handzeichen gewählt - wenn ich es richtig verstanden habe> Was ist dabei zu beachten>
Die Wahl per Handzeichen würde die Wahl nichtig machen. Es muss immer geheim mit Stimmzetteln gewählt werden.
Aber lese einfach einmal alle Beiträge auf den Wahl-Sonderseiten und unbedingt auch die entsprechenden §§ der SchwbVWO (Wahlordnung).
Auf den Wahlsonderseiten findest Du auch Links zur Wahlordnung und auch zur Wahlbroschüre des Integrationsamtes. Am besten alles ausdrucken und in Ruhe lesen.
» Ich selbst bin seit diesem Jahr Mitglied des Betriebsrates und habe dieses
» Jahr an einem Grundseminar für BR teilgenommen. Dabei bin ich erstmals auf
» "Schwerbehindertenvertretung" gestoßen. Inzwischen habe ich es hier zum
» Thema gemacht und positive Rückmeldungen von Betroffenen bekommen, so dass
» wir jetzt erstmalig wählen möchten.
Das ist immer schön zu hören.
» Ich selbsthabe 30 % Behinderung und der Gleichstellungsantrag läuft...
» Kann also selbst nicht wählen, könnte aber gewählt werden>
Stimmt, aber auch gleich den Hinweis, weil es eine SchwbV wissen sollte. Der Grad der Behinderung (GdB) wird schon seit Jahren nicht mehr in "%" ausgedrückt, was einen berechtigen Grund hatte. Das warum findest Du hier in Beiträgen, also ggf. einfach einmal die Suchfunktion nutzen.
» Wir sind sind in der Firma etwa 8 gemeldete SB, aber ich denke mal, dass
» es mehr gibt... Kann ich alle schriftlich persönlich zur Wahl einladen
» oder nur durch unpersönlichen Aushang>
Die Antwort findest Du auf den Wahlsonderseiten.
» Ist es sinnvoll, wenn der Wahlleiter ein nicht wahlberechtigter und nicht
» wählbarer Mitarbeiter ist>
Auch zum Thema Wahlleiter, wer kann/ wer darf findest Du auf den Wahlsonderseiten.
» Fragen über Fragen... Kurze Hinweise habe ich schon gefunden, aber bin
» dennoch verunsichert. Würde mal jemanden brauchen, der mich kurz "an die
» Hand nimmt"
Wenn immer noch nach den durchlesen Fragen offen sind, was "fast" nicht sein kann/ sollte, nehmen wir Dich auch gerne an die Hand. Nur bitte erst einmal ALLES lesen.
Die Hinweise, erst einmal alles zu lesen, sind nicht "böse" gemeint. Doch nur so kann sich ein gutes Wissen, was erforderlich ist aufbauen 
Eigentlich hätte man Deine Frage "Erstwahl - Was muss ich beachten>" auch ganz kurz beantworten können:
Nämlich mit § 94 SGB IX und die SchwbVWO (Wahlordnung) 