Bildschirmunterbrechung=Toilettengang (Allgemeines)
Guten Tag zusammen,
ich habe lange gesucht, zu diesem Thema aber nichts gefunden. Nach langen Verhandlungen (über 2 Jahre) haben unsere Geschäftsleitung und der BR ein BV abgeschlossen, in der die Bildschirmunterbrechungspausen wie folgt geregelt sind.
Pro Arbeitsstunde hat der AN Anspruch auf eine bezahlte Pause von 4 Min. Dies gilt nicht für die letzte Arbeitsstunde. Für je 15 Min unbezahlte Pause (bei 8 h = 30 Min.) entfällt der Anspruch ebenfalls. Damit stehen dem MA bei 8 Std. 5 x 4 Min = 20 Min zur Verfügung, wovon max. 8 Min "am Stück" genommen werden dürfen.
Eigentlich eine annehmbare Regelung. Aber jetzt kommt der Knackpunkt. In dieser Zeit sind auch Toilettengänge, Kaffeeholen, oder auch Rauchen zu erledigen. Werden die 20 Min am Tag überschritten, wird die Überschreitung als unbezahlte Pause gerechnet.
Nun meine Frage: Ist diese BV überhaupt rechtlich haltbar und/oder verstößt sie gegen das AGG, da Behinderte hier evtl. benachteiligt werden >
Ein einfaches Veto gemäß SGB IX hat ja nur aufschiebende Wirkung. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir sonst >
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, da der BR heute der BV zugestimmt hat.
Liebe Grüße aus Schwerin.