GROSSRAUMBÜRO / neues Gebäude Umzug in 03/2011 (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 07.01.2011, 11:34 (vor 5768 Tagen) @ Sylvie

Hallo Sylvie,

erst einmal willkommen hier und Glückwünsche zur Wahl :flower:

Das Thema welches Du hier ansprichst ist im § 96 Abs. 8 SGB IX geregelt. Er entspricht hier dem für BR zu diesem Thema gültigen § 40 BetrVG.

Bedeutet, der AG MUSS notwenige Räumlichkeiten auch für solche vertrauliche Gespräche zur Verfügung stellen. Ebenso notwenige abschließbare Schränke und sonstiges Bürozubehör. Die Schränke müssen Schlösser haben zu welchem NUR die SchwbV Schlüssel besitzt.

Der AG kann hier aber auch ggf. auch die Mitbenutzung dieser Mittel des BR verweisen. Dann wird wohl aber der BR die SchwbV schon unterstützen, damit dieses eben nicht erfolgt. Er wird dann darstellen, dass die Mitbenutzung nicht möglich ist.

Das Ganze findet man übrigens auch unter A-Z "B - Büro ...". Weiter auch in vielen Forumsbeiträgen hier.

Leider hast Du wohl auch nicht wie im Beitrag "Streng geheim...", es ist der erste Forumsbeitrag und in dem Hinweis über der Forumsseite "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!" nicht gelesen/ nicht beachtet. Ich möchte Dich doch bitten dieses zu tun, denn es erspart das Wiederholen steter Themen, Danke.

Bitte auch noch Dein Profil um diese Werte "Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten" ergänzen.

Auch sich nun schnell für eine entsprechende Schulung anmelden. Zum Beispiel hier


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