Nutzung von Internetforen dienstlich zulässig ... ??? (Allgemeines)

michael-morlock, Baden-Württemberg, Wednesday, 12.01.2011, 10:38 (vor 5763 Tagen)

Hallo,

ich bin Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen (SBV) an einer Justizbehörde. In der Vergangenheit habe ich meinen dienstlichen Internetzugang auch dazu genutzt,um z.B. auch über wkw Kontakt zu Langzeiterkrankten aufzunehmen, die telefonisch oder sonstige E.Mail für mich nicht mehr erreichbar waren. Auch habe ich die Foren für Schwerbehindertenvertreter dazu genutzt, mich zu informieren und Kontakte zu anderen Schwerbehindertenvertretern aufzubauen. Nun hat mir mein Behördenleiter mündlich mitgeteilt, daß ich das überhaupt nicht darf und solche Kommunikationsmöglichkeiten NICHT dienstlich nutzen darf.

Daher nun meine Frage an alle anderen Scherbehindertenvertreter hier : Ist die Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten im Internet, wie z.B. die von sozialen Netzwerken wie wkw so wie oben beschreiben tatsächlich nicht zulässig und verboten >>>>>

Vielleicht hat ja jemand hier auf diesem Gebiet mehr Erfahrung als ich und kann mir hier einen Tip geben >>>

Ich bedanke mich schon mal im Voraus und wünche euch noch einen wunderchönen Tag !


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