Nutzung von Internetforen dienstlich zulässig ... ??? (Allgemeines)
Hallo michael-morlock,
erst einmal willkommen hier als Neuer :flower:
Also nun zu Deiner Frage. Betreffend der Nutzung dieses Forums hier, bin ich der Meinung, JA das ist zulässig. Gleiches gilt z.B. für Urteil oder Gesetzes Rechergen usw. im Internet. Da gibt es so glaube ich auch schon entsprechende Urteile.
Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang.
Auch wenn es um das Thema "Qualifizierung" geht, also sich zum Thema SchwbV schlau zu machen.
Beim Thema "WKW" habe ich gewissen Bedenken, da es KEIN Fachforum ist. Hier solltest Du die Koll. bitten dir ggf. ihre eMailadressen zu nennen.
Doch hier ist etwas anderes wichtig.
Der AG hat der SchwbV alle notwendigen Ausstattungsmittel zur Verfügung zu stellen, § 96 SGB IX. Die SchwbV unterliegt im Mandat keiner Weisungsbefugnis. Der AG darf auch die Mandatsarbeit NICHT kontrollieren. Ist er der Auffassung, dass der Mandatsträger im Rahmen des Mandates Dinge macht welche nicht zulässig sind, so muss er die Gerichtsbarkeit bemühen. Dann muss ein Richter entscheiden.
Aber, alles nur im Rahmen des für das Mandat notwenigen und angemessenen und stets nach bestem Wissen und Gewissen.
Kläre einfach auch einmal was euer PR macht. Weise den AG ggf. auch darauf hin, dass Du als SchwbV im Mandat die gleichen Rechte/Rechtstellung hast.
So nun aber auch noch eine Bitte. Ergänze bitte Dein Profil. Bitte alle Werte in der Klammer sofern sie zutreffen beantworten.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also Gesetz, wird wohl ein PersVG sein, Bund oder Land>
Anzahl (ca.) der Wahlberechtigten
und bitte VPSchwb oder SBV eintragen. Lese auch bitte einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." dort erklären wir einiges zum Forum.