Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Monday, 17.01.2011, 12:57 (vor 4870 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

» entschuldige Bitte,war eine Verwechslung und ich war nicht konzentriert.
Ja, klar :-)

» Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe: Nur die VP können untereinander
» wählen, da nur 2 VP vorhanden entweder einvernehmlich oder per Los und
» eine Teilung des Mandates ist nicht zulässig.
Richtig! So ist es!

» Heißt aber dann auch konkret, dass das Mandat nur im Verhinderungsfall der
» Mandatsträgerin die Stellvertretung (ist hier eine gegenseitige
» Vertretungsrolle angedacht>)wahr nehmen kann.
Im Verhinderungsfall auch hier wie örtl. nimmt die gewählte Stellvertretung das Mandat wahr.
Bedeutet, ihr müsst euch auch betreffend der Stelli einigen oder ihr schlagt jeder 1 vor und lost. Ihr müsst euch auch über die Anzahl der Stelli und deren Reihenfolge einigen. Ihr müsst also auch Stelli wählen. Es geht nicht, dass einer beide Mandate macht. Ihr könntet euch aber verständigen, dass eine VPSchwb die GVPSchwb macht und der anderr VPSchwb den Stelli.

Also, entweder jeweils einigen oder zwingend losen. Streichholzziehen als Losentscheid geht übrigens nicht. Wenn dann am einfachsten 2 gleiche Zettel in ein Behältnis und so ziehen, dass kein Einblick dabei möglich ist.


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