Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Monday, 17.01.2011, 08:18 (vor 4870 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

erst einmal Willkommen hier im Forum :flower:,

bei "nur" 2 Wahlberechtigten sieht das SGB IX vor, dass diese sich einigen wer GVPSchwb und wer dort Stelli wird.

Gelingt eine Einigung nicht, entscheidet das Los (Losverfahren).

» Um eine Gleichheit herbei führen zu können habe ich der Kollegin angeboten,
» dass wir uns das Amt teilen und alle 2 Jahre wechseln, so dass das
» Losverfahren nicht eingesetzt werden müßte.
Diplomatische Idee, aber leider nicht zulässig. Auch die GSchwbV, also die GVPSchwb und die Stelli werden für die gesamte Wahlperiode, also 4 Jahre gewählt. Es ging somit nur ein Rücktritt und damit ein Ausscheiden, also endgültigen Mandatsverlust in der GSchwbV.

Fazit: In der Hälfte die Mandate tauschen geht nicht!

Das Wahlrecht (aktiv) haben die SchwbV, welches i.d.R. die die VPSchwb wahrgenommen wird, es sei sie ist verhindert. Dann nimmt das Wahlrecht der SchwbV der Stelli (richtige Vertretungsfolge hierbei zwingend beachten) war.

Gewählt werden (passiv) können alle AN welche auch zum BR im Unternehmen gewählt werden könnten.

PS: Du darfst meinen Namen gerne auch vollständig schreiben, also ihm noch ein "er" anhängen. ;-)


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