Datenschutz (BEM)

ke061005, Bayern, Wednesday, 26.01.2011, 20:02 (vor 4861 Tagen)

Hallo zusammen,
angenommen es gibt im BEM-Team neben den betrieblichen Interessenvertretern (BR/SBV) nur noch externe Dienstleister (Sozialberatung/Betriebsärztl. Dienst) auf welcher Grundlage können/müssen diese "Externen" eingebunden werden, ohne datenschutzrechtliche Aspekte (welche> § 203 StGB >>) zu verletzen> Danke schonmal!


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