Datenschutz (BEM)

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 20:23 (vor 4867 Tagen) @ ke061005

Hallo ke061005,

betriebsärztliche Dienste unterliegen auch der Schweigepflicht/ Verschwiegenheit somit dürfte es da kein Problem geben.

Es ist grundsätzlich die Verantwortung des AG hier dafür Sorge zu tragen, dass das Thema Datenschutz und auch § 203 StGB beachtet wird.

Daher können wir darauf hinweisen, sollten uns aber hier nicht den Kopf für den AG zerbrechen.

Lese einmal hier ob dieses Dir weiterhilft!

Datenschutzgerechte Einbindung externer Dienstleister


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