Datenschutz (BEM)
Hallo ke061005,
betriebsärztliche Dienste unterliegen auch der Schweigepflicht/ Verschwiegenheit somit dürfte es da kein Problem geben.
Es ist grundsätzlich die Verantwortung des AG hier dafür Sorge zu tragen, dass das Thema Datenschutz und auch § 203 StGB beachtet wird.
Daher können wir darauf hinweisen, sollten uns aber hier nicht den Kopf für den AG zerbrechen.
Lese einmal hier ob dieses Dir weiterhilft!