PVG auch für SBV gültig ? (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Thursday, 27.01.2011, 12:40 (vor 5746 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

für die Unsetzung des BayPVG ist esrt einmal der Personalrat zuständig. Wir haben das SGB IX. Aber Art 40 Abs. 2 BayPVG hat ja eine Besonderheit, dass es in bestimmten Fällen der SchwbV ein echtes Mitbestimmungsrecht (Stimmrecht) einräumt, darauf sollten SchwbV dann achten.

Es wäre alles einfacher, wenn Du hier nicht eine solche pauschale Frage gestellt hättst. Einen echten Fall bzw. bestimmten Artikel (nicht Paragraph) zu nennen würde alles einfacher machen.

Klar auch, dass auch dei SchwbV nicht gegen das BayPVG verstoßen darf. Weiter, sollten wir im Rahmen unserer Mandatsarbeit feststellen, dass gegen das BayPVG verstoßen wird, sollten wir auf den PR zugehen und diesen bitten hier auf die Einhaltung hinzuwirken.


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