Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

ToTo, Krefeld (NRW), Sunday, 30.01.2011, 19:29 (vor 5745 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich bisher nirgendwo im Internet beantwortet finden konnte.

Bei uns im Betrieb gibt es eine Schwerbehindertenvertretung. Diese Person ist aber NIE gewählt worden, sondern wurde vom Betriebsratsvorsitzenden persönlich und einstimmig dazu bestimmt.

Meine Frage geht dahin, ob das überhaupt rechtens ist>

Ich selber bin Mitglied des Betriebsrates und bin auch schwerbehindert, aber ich werde jedesmal klein gehalten, wenn ich die Wahl eines SBV anspreche.

Danke für eine Rückmeldung.

ToTo

--
Der ToTo

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 19:40 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo ToTo,

» ich habe eine Frage, die ich bisher nirgendwo im Internet beantwortet
» finden konnte.
Also BR solltest Du die Antwort kennen finden, denn es gehört zu Deinen Aufgaben als Betriebsratsmitglied, § 80 Abs. 1 BetrVG

Vor allem findet man auch alles hier auf diesen Seiten! Wir haben sogar Sonderseiten nur zum Thema Wahl!

Die entsprechende Rechtsgrundlage ist der § 94 SGB IX und die SchwbVWO (Wahlordnung)
Dieses alles findet man im Web und auch auf den entsprechenden Seiten hier. Z.B. Wahlen, sieh linke Linkspalte.

Fazit: Ist die SchwbV nicht von den Wahlberechtigten gewählt worden, ist sie nicht im Mandat. Nimmt diese an BR-Sitzungen teil, sind die Beschlüsse wegen Ladungsfehlern und der Verletzung der Nichtöffentlichkeit nichtig/ anfechtbar. Ggf. wurde auch ganz massiv gegen den Datenschutz verstoßen, da ja hir ein Nichtberechtigter Einblick/ Wissen von geschützen Daten erhalten hat. Gerade dieses könnte für den Sitzungsleiter, i.d.R. den BR-Vorsitzenden auch massive rechtliche Probleme bedeuten, zur Folge haben, wenn hier ein Betroffener klagt.

Kontextlink: Wahlbroschüre der Integrationsämter (PDF)

Die Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung und Folgen der Verletzung.
Siehe Folie Seite 17.

Hinweis: Wenn der BRV hier vorsätzlich handlet, also den § 80 Abs. 1 und die Pflicht die Nichtöffentlichkeit zu achten, könnte dieses auch als grobe Pflichtverletzung gem. § 23 BetrVG gewerten werden, was den Entzug der BR-Mandates zur Folge haben könnte.

PS: Bitte unbedingt [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1562]Dein Profil[/link] vervollstänigen und lese und beachte auch bitte den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.."

Schwerbehindertenvertretung

ToTo, Krefeld (NRW), Sunday, 30.01.2011, 19:51 (vor 5745 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für deine Antwort.

Ich habe mehrmals die BR-Vorsitzende wegen der SBV-Wahl angesprochen, aber sie sträubt sich vehement gegen eine Wahl. Immer nur bekomme ich zu hören: "Was bezweckst du damit> Der xxx macht das doch hervorragend und beschwert hat sich außer dir keiner. Alle sind zufrieden, nur du nicht."

Die SBV hat bisher nur 2 mal an einer Sitzung teilgenommen, wo es jeweils um die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ging. Selbst die SBV versucht das Integrationsamt zu überzeugen, dass die Kündigung doch stattfinden sollte.

Ich hätte also durchaus das Recht eine Wahl einzufordern und durchführen zu lassen> Hintergrund ist, dass im Unternehmen demnächst 150 Leute gekündigt werden sollen. Wenn ich die Wahl in die Wege leite, kann ich dann den 150 Leuten den Rat geben sich als SBV aufstellen zu lassen, damit sie Kündigungsschutz genießen> Die gute BR-Vorsitzende möchte nämlich dem Rat der Geschäftsleitung folgen, alle auf die Straße zu setzen.

Das kann ich nicht gutheißen.

ToTo

Schwerbehindertenvertretung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 30.01.2011, 21:11 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo ToTo,

manchmal fällt es schon schwer, in diesem Forum gemachte Aussagen zu glauben und/oder zu akzeptieren - selbst wenn man die rheinischen Gepflogenheiten kennt.
Du bist also selber schwerbehindert und dazu noch BR und hast also von der Pflicht zur Wahl einer SBV (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) noch nie was gehört >
Du hast auch nur Deine BRV gefragt statt selber mal aktiv zu werden >
Deswegen weißt Du auch nicht, wieviel sbM und Gleichgestellte es in Eurem Betrieb gibt, obwohl der AG die jährliche Meldung an das Integrationsamt dem BR zur Kenntnis geben muß (§ 80 Abs. 2 SGB IX)>
Du weißt als sbM auch nichts davon, daß Du selber mal an das Integrationsamt zur Herbeiführung einer Wahl (§ 94 Abs.6 Satz 4) herantreten könntest>
Als BR-Mitglied hast Du auch noch nix von § 80 BetrVG gehört >
Und überhaupt ist Dir überhaupt nicht bewußt, daß das gesamte BR-Gremium (die Vorsitzende vorweg) hier ständig schwere Pflichtverstösse iSd § 23 BetrVG begeht, indem es nicht auf eine gesetzeskonforme Wahl der SBV hinwirkt >

Auch wenn Bernhard hier manchmal eine Engelsgeduld an den Tag legt - es gibt schon derart krasse Gesetzesverstösse, die sind nur sehr schwer zu verstehen und noch schwerer zu akzeptieren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 21:20 (vor 5745 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» Auch wenn Bernhard hier manchmal eine Engelsgeduld an den Tag legt - es
» gibt schon derart krasse Gesetzesverstösse, die sind nur sehr schwer zu
» verstehen und noch schwerer zu akzeptieren.

Danke für das "Mitgefühl" ;-) Manchmal muss ich mich wirklich sehr zurückhalten ;-) Besonders wenn einem das Thema so sehr am Herzen liegt. Da ist man froh über jeden Mitstreiter ;-)

Schwerbehindertenvertretung

ToTo, Krefeld (NRW), Sunday, 30.01.2011, 21:23 (vor 5745 Tagen) @ albarracin

Natürlich habe ich von der Pflicht zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung gehört, aber sowohl dem Gremium, die alle Angst vor der BR-Vorsitzenden (= stellvertretende Geschäftsleitung) haben, als auch der Geschäftsleitung ist es EGAL (!!!) ob wir hier das Gesetz mit Füßen treten oder nicht.

Ich als Einzelperson stoße überall auf taube Ohren!!!

Es interessiert keinen im Haus. Aber auch egal. Da ich ja in der Firma nur angegriffen werde, akzeptiere ich auch, wenn man mich hier angreift. Ohne Hilfe erreiche ich nichts, aber auch gar nichts. Da nützt es mir auch nichts, dass ich mir hier Vorwürfe anhören muss.

Hätte ich mal bloß nicht gefragt. Werde also weiterhin die "Strauß-Politik (Kopf in den Sand)" anwenden. Die anderen schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) haben ja bisher auch noch nicht nach einer Wahl gefragt, also geht es doch bestimmt auch weiterhin ohne.

Hasta manana.

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 21:57 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo Torsten,

» Natürlich habe ich von der Pflicht zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung
» gehört, aber sowohl dem Gremium, die alle Angst vor der BR-Vorsitzenden (=
» stellvertretende Geschäftsleitung) haben, als auch der Geschäftsleitung
» ist es EGAL (!!!) ob wir hier das Gesetz mit Füßen treten oder nicht.
Das hört sich nun aber ganz anders an, als Deine erste Frage.

» Ich als Einzelperson stoße überall auf taube Ohren!!!
Das kann ich verstehen und nachvollziehen.

» Es interessiert keinen im Haus. Aber auch egal. Da ich ja in der Firma nur
» angegriffen werde, akzeptiere ich auch, wenn man mich hier angreift. Ohne
» Hilfe erreiche ich nichts, aber auch gar nichts. Da nützt es mir auch
» nichts, dass ich mir hier Vorwürfe anhören muss.
Es sind keine Vorwürfe, es sind nur von Koll. Aussagen welche einem gewissen Unverständnis Ausdruck geben. Man muss als BR oder Mandatsträger auch mal bereit sein solches zu akzeptieren. Es gehört zum Geschäft dazu. Ist dann aber nicht böse gemeint. Es soll vielmehr Ansporn geben etwas zu ändern.

» Hätte ich mal bloß nicht gefragt. Werde also weiterhin die "Strauß-Politik
» (Kopf in den Sand)" anwenden.
Nein! Greife es auf und wende Dich an das Integrationsamt und bitte um Unterstützung. Falls es einen GBR gibt, dann gibt es auch ein GSchwbV, dann sind diese hier beide gefordert. Der GBR um dem BR einmal etwas genauer zu erklären und die GSchwbV um hier auf Wahlen hinzuwirken.

» Die anderen schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) haben ja bisher auch noch
» nicht nach einer Wahl gefragt, also geht es doch bestimmt auch weiterhin
» ohne.
Das verwundert nicht, denn die AN kennen Gesetze i.d.R. nicht. Aber Du bist als BR nun gefordert. Es gehört zu Deinen Pflichten. Das Wegschauen nun kann auch bei Dir als grobe Pflichtverletzung mit all den dann möglichen Folgen ausgelegt werden.

Ihr und auch Du als BR seid es den Koll. schuldig hier zu handeln. Also nun nicht weiter wegschauen sondern handeln. Rat und Unterstützung erhältst Du ja auch hier. Dieses auch, wenn man und auch ich sich hier dann manchmal klar ausdrückt. ;-)

Klartext reden sollte man als Mandatsträger können und auch hinnehmen können. Dieses hat übrigens auch das BAG vor Jahren schon einmal in einem Beschluss zum Ausdruck gebracht.

PS:
» Angst vor der BR-Vorsitzenden (= stellvertretende Geschäftsleitung)
Hier sollte man einmal dringend prüfen ob diese als "stellvertretende Geschäftsleitung" nicht zu den leitenden Ang. gehört, dann dürfte er kein BR-Mandat wahrnehmen. Wäre also mit dieser Feststellung KEIN BR mehr.

Schwerbehindertenvertretung

ToTo, Krefeld (NRW), Sunday, 30.01.2011, 22:04 (vor 5745 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das große Problem ist, dass die BR-Vorsitzende gleichzeitig auch die GBR-Vorsitzende ist. Da kann ich keine Hilfe erwarten :-(

Ich entnehme dann den Postings und auch der SBV-Wahlverordnung, dass es keinen rechtmäßigen SBV gibt und somit eine Wahl auch jetzt stattfinden kann/muss und man nicht bis zum nächsten Termin (Ot./Nov. 2014) warten muss.

Werde mich dann mal mit aller Kraft dafür einsetzen.

P. S.:
die BR-Vorsitzende ist nicht stellvertretende Geschäftsleitung, aber sie handelt nur im sinne der Geschäftsleitung!!!

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 22:19 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo Torsten,

» das große Problem ist, dass die BR-Vorsitzende gleichzeitig auch die
» GBR-Vorsitzende ist. Da kann ich keine Hilfe erwarten :-(
Ja, man hat es nicht immer leicht!

» Ich entnehme dann den Postings und auch der SBV-Wahlverordnung, dass es
» keinen rechtmäßigen SBV gibt und somit eine Wahl auch jetzt stattfinden
» kann/muss und man nicht bis zum nächsten Termin (Ot./Nov. 2014) warten
» muss.
Es gibt keine SchwbV, wenn es keine ordnungsgemäße Wahl gab. Ernennung gibt es definitiv nicht!
Da es einen GBR gibt, gibt es auch eine GSchwbV. Damit ist diese bei euch Kraft Gesetz § 97 Abs. 6 Satz 1 SGB IX "die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist;" im Mandat und zwar mit ALLEN RECHTEN UND ALLEN PFLICHTEN. Sie ist also die SchwbV welche hier zu gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen ist. Sie ist zu BR-Sitzungen einzuladen und hat das uneingeschränkte Teilnahmerecht.

Zu ihrer (GSchwbV) vorrangigen Pflicht gehört es in Betrieben ohne SchwbV welche aber die Wahlvorrausetzungen erfüllen auf Wahl hinzuwirken. Also diese einzuleiten. Denn nur diese darf es dann hier. Wird diese aber nicht tätig was sie müsste, sollte man sich ans IA wenden, dann veranlasst diese eine Wahl.

Also, nicht warten bis zum Beginn der nächsten Wahlperiode! Die GSchwbV an ihre gesetzliche Pflicht erinnern. Reagiert diese nicht umgehend, dann das IA bitte aktiv zu werden.

Schwerbehindertenvertretung

ToTo, Krefeld (NRW), Sunday, 30.01.2011, 22:37 (vor 5745 Tagen) @ hackenberger

Meines Erachtens gibt es keine GSBV. Unser Betrieb war der erste, der einen BR hatte, die anderen folgten später. Ob die anderen Betriebe überhaupt einen SBV haben, weiß ich auch nicht.

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Sunday, 30.01.2011, 22:44 (vor 5745 Tagen) @ ToTo

Hallo Torsten,

wenn nur in einem Betrieb oder einer Dienststelle eine SchwbV gibt, nimmt diese auch Kraft Gesetz, § 97 Abs. 6 SGB IX, auch das Mandat der GSchwbV im Unternehmen wahr. Gibt es mehr wie eine SchwbV muss einen GSchwbV gebildet werden, siehe § 97 SGB IX.

Dieses wäre also zu klären, dass müsste der GBR wissen ob es eine GSchwbV gibt.

Ich empfehlen als "gute Nachtlektüre" doch einmal das SGB IX in den wichtigen §§ also die 80er und 90er §§ ;-)
Dann als weitere die Wahlordnung. Auf unsern Webseiten (Wahlen) findet man ja alles auch die Wahlbroschüre des IA.

PS: Mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich die Beiträge noch schöner ;-)

Schwerbehindertenvertretung

J_Neumann, BW, Tuesday, 01.02.2011, 09:22 (vor 5743 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
wenn es eine GSBV gäbe wäre diese ja auch nicht wirklich im Amt, da diese ja von Kollegen gewählt wäre, die nicht das Amt des SBV bekleiden. Der weg über das Integrationsamt scheint hier der sinnvollste Weg.
@Torsten
Auch als Betriebsrat kann man sich als SBV wählen lassen. Es würde für dich Sinn machen, dich zur Wahl zu stellen, da ich mir gut viorstellen kann, daß man versuchen wird dich bei der nächsten Wahl aus dem BR zu drängen und dann bist du immer noch SBV und der BRV kann nicht mehr zurück zum alten gemauschel.

Gruß Joachim

Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Tuesday, 01.02.2011, 12:18 (vor 5743 Tagen) @ J_Neumann

Hallo Joachim,

» wenn es eine GSBV gäbe wäre diese ja auch nicht wirklich im Amt, da diese
» ja von Kollegen gewählt wäre, die nicht das Amt des SBV bekleiden. Der weg
» über das Integrationsamt scheint hier der sinnvollste Weg.
das kann man so pauschal nicht sagen. Denn hier müsste man prüfen ob die Wahl nichtig wäre, ggf. auch "nur" anfechtbar, was aber ja nur bis 14 Tage nach Wahl möglich ist. Gibt es außer dieser SchwbV nur noch eine weitere und diese wäre ordnungsgemäß gewählt, wäre diese Kraft Gesetz, § 97 Abs. 6 SGB IX, auch als GSchwbV im Mandat, sie müsste dann sofort eine Wahl örtl. einleiten. Es wäre hier ihre vorrangige Mandatspflicht.

Besteht eine GSchwbV kann "nur sie" die Wahl einleiten. Denn dann haben wir ja keinen Mandatslosen Zustand. Unterlässt sie dieses, wäre es ein Pflichtverletzung, dann könnte man sich an das IA wenden und diese bitten die Wahl einzuleiten.

Schwerbehindertenvertretung

ToTo, Krefeld (NRW), Tuesday, 15.02.2011, 22:30 (vor 5729 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich in Erfahrung gebracht, dass es wie bei uns in den anderen Niederlassungen eine SBV gibt, die mal eben so "ernannt" worden ist. Gewählt wurde in keinem der Betriebe.

Ich werde mich morgen mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, damit die Wahl bei uns eingeleitet wird. Im Anschluss daran werde ich dafür sorgen, dass auch eine SBV-Wahl in den anderen Betrieben und die GSBV gewählt werden.

Danke für eure Informationen.

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Der ToTo

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