Datenschutz (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 26.05.2005, 17:03 (vor 6911 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

ja! Aber der BR kann sich auch grundsätzlich vom AG eine Liste der Schwerbehinderten Koll. geben lassen. Es besteht im BR-Gremium und hier bist Du ja auch bei Sitzungen mit dabei, keine Geheimhaltung. Also auch der AG kann nicht von BR/SchwbV Mitgliedern verlangen, dass er diesen anvertaute Dinge nicht an ander Gremienmitglieder weitergibt. Ob man immer alles an andere Gremienmitglieder weiter geben soll, sollte man sich aber gut überlegen, denn es könnt ggf. eine Quelle zu verziegen bringen. Etwas anders ist es ggf. wenn ein Schwerbhinderter Dir persönlich gewisse Dinge mit der Bitte diese nicht weiter zu tragen anvertraut, dann solltest Du dieses beachten.


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