Liste aller Schwerbehinderten bis spätestens 1. April (Allgemeines)

Wolfgang E., Tuesday, 27.06.2006, 10:05 (vor 6514 Tagen) @ Jörn

» Also der BR muss nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sich um schwerbehinderte Menschen besonders kümmern, aber darf ich als SBV überhaupt den BR die Daten geben> Oder muss das der AG machen>

Der Arbeitgeber muss nicht nur der Schwerbehindertenvertretung, sondern gleichzeitig auch dem Arbeitgeberbeauftragten sowie dem Betriebsrat oder Personalrat eine Übersicht aller schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen zu übermitteln, und zwar unaufgefordert und jährlich vor dem 1. April, aufgegliedert nach Monaten auf amtlichem Vordruck einschließlich evtl. Mehrfachanrechnungen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 SGB IX), damit die Interessensvertretungen als Integrationsteam in enger Zusammenarbeit die ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben und Pflichten nach dem Schwerbehindertenrecht zur Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter am Arbeitsleben wahrnehmen können ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 1 SGB IX).

Der Arbeitgeber hat also insoweit der SBV sowie dem BR/PR formblattmäßig die gleichen Daten zu übermitteln wie der Arbeitsagentur und den Integrationsämtern.

Kontextlinks:
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-258/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-299/i.html


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