Zuschüsse für Hörgeschädigte wo beantragen (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 08.02.2011, 15:02 (vor 4847 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo pulloverschaf,

» Gibt es noch andere Möglichkeiten> Oder muss dieses von der jeweiligen
» Krankenkasse getragen werden>
Sowohl als auch. Also erst einmal die Krankenkasse, dann ggf. für den möglichen Restbehalt Mittel der SchwbAV. Doch auf Grund der neusten Rechtsprechung dürfte i.d.R. sich kein Restbetrag/Restbehalt ergeben, da die Krankenkassen die notwendigen Hörgerätekosten zu tragen haben.

Dieses auch, weil ja ein Hörgeschädigter grundsätzlich ein Hörgerät bedarf, also nicht "nur" für die Arbeit.

Frage aber mal, nur so aus Interesse.

Du schreibt Du hast hier Koll. denen geholfen werden soll.
Lt. Profil bist Du 3. Stellvertreter. Das bedeutet, Du bist erst einmal NICHT im Mandat. Denn Du hast als Stelli ein ruhendes Mandat. Also bei Verhinderung der VPSchwb kommt erst einmal der 1. Stelli vorübergehend ins Mandat dann sollte auch der verhindert sein, dann der 2. und dann erst der 3. Stelli.

Bedeutet, Du kannst hier erst einmal nicht aktiv werden und auch nicht Arbeitszeit dafür in Anspruch nehmen, auch nicht beartend als Stelli, da es hier die Aufgabe der SchwbV ist aktiv zu werden und zu handeln.


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