Stillschweigen und Datenschutz gegenüber Dritten (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 10.02.2011, 12:24 (vor 5734 Tagen) @ gabsche

Hallo Gabi,

das Handeln der SchwbV war nicht sehr glücklich. Ob ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt müsste geklärt werden. Hierzu käme es darauf an, ob z.B. der "Firmenfremde" berechtigt gewesen wäre Daten zur Kenntnis zu erlangen und ob hier Daten mit Personenbezug unberechtigt "Dritten" zur Kenntnis gegeben wurden. Also z.B. der Namen und die Fakten oder nur Fakten. Letztlich auch, ob die Einbeziehung eins „Dritten“ ggf. mit der/dem Betroffenen abgesprochen war oder dieses davon vorher Kenntnis hatten.

Das sie einen Termin für eine Stellungnahme an die Agentur für Arbeit hat verstreichen lassen ist auch nicht sehr geschickt. Hier wäre aber auch die Frage, hat die Agentur dieses nochmals erinnert/angemahnt>

Die Gesamt-SchwbV ist aber nicht der Chef oder die Kontrollfunktion der SchwbV. Also hier auch nicht Handlungsfähig, außer mit der SchwbV einmal zu reden. Sie sollte vielmehr den SchwbVn beratend und unterstützend zur Seite stehen, also Hilfestellungen geben.

Ein Verstoß gegen den Datenschutz sofern er vorliegt könnte dann nur die Betroffenen reklamieren.

Aber, hier stellt sich für mich eine ganz andere Frage: Warum wenden sich SchwbV welche Hilfe und Rat bedürfen nicht an die GSchwbV> Hier ergibt sich somit ein sehr deutliches Zeichen für nicht funktionierende Zusammenarbeit zwischen GSchwbV und SchwbV und nicht optimale Unterstützung von Seiten der GSchwbV

An diesen Beiden Punkten sollte daher unbedingt gearbeitet werden!


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