Stillschweigen und Datenschutz gegenüber Dritten (Allgemeines)
Hallo Gabi,
» vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bitte schön!
» Es wurde bereits in div. Betrieben herumerzählt, dass die Daten
» rausgetragen werden, und für mich ist dies ein Vertrauensbruch.
Ja, kann sein, ist aber auch ein Grund zu reden und das verlorene Vertrauen und vor allem die Zusammenarbeit wieder aufzubauen.
Bitte aber auch nicht, jetzt versuchen das Ungeschick der Vergangenheit hier mit einzubringen, was ich nicht unterstelle. Doch diese Argumente könnten kommen.
Bitte aber auch immer beachten, Stelli haben ein ruhendes Mandat. Das bedeutet auch, dass sie in dieser Zeit, außer für die Geschäftsübergabe wegen anstehender Verhinderung, kein Recht auf Einsicht in Unterlagen haben, da sie nicht im Mandat sind.
Bitte auch den Hinweis, der Zuständigkeiten der GSchwbV beachten. Also keine Vorgesetztenfunktion gegenüber der SchwbV.
PS: Aus Deinem Profil geht es nicht genau hervor wie viele Koll. Du vertrittst. Also örtl als SchwbV und wie viele SBVn. Denn diese beiden Zahlen sind u.U. wichtig bei Fragen zum Thema "Freistellung" und Einbeziehung der Stelli. Weiter der örtl. Stelli ist nur zuständig im Falle der Verhinderung der SchwbV (örtl.) und der Stelli der GSchwbV bei dessen Verhinderung.
Bei Antworten bitte immer diese Hinweistext, steht über dem Eingabefeld bitte beachten.
"Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"