Anspruch auf Schwerbehindertenparkplatz (Allgemeines)

Nicole75, Wednesday, 16.02.2011, 07:31 (vor 5728 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard!

Den Link den Du mir zu meinem Problem genannt hast habe ich auch gefunden nur bin ich unsicher ob ich diesen richtig verstehe.
Ich verstehe das inhaltlich so, das der AG entsprechende Parkplätze in geeigneter Form..... zur Verfügung stellen muß.
Welche Form geeignet ist, entscheidet er selbst im Rahmen seiner Fürsorgepflicht>
Die Kollegen parken in einem nahegelegenen Parkhaus kostenpflichtig.
Der Kollege mit einem GdB von 70 und einem "G" in seinem Ausweis hätte demnach keinen Anspruch auf einen seperaten Parkplatz z.B. direkt auf Amtsgelände (weil er ja nicht einen GdB von 80 und ein "aG" in seinem Ausweis hat)>

Danke für Deine Engelsgeduld! :-)


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