Anspruch auf Schwerbehindertenparkplatz (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 16.02.2011, 09:46 (vor 5728 Tagen) @ Nicole75

Hallo Nicole75!

Ja, so ist die Rechtsmeinung. Man kann also bei Schwerbehinderten sonst nur mit dem Argument § 81 Abs. 4 SGB IX es versuchen. Weiter, sollte es Firmenparkplätze für Mitarbeiter geben, hier im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit dem BR, da dieser bei der Regelung zur Nutzung zu beteiligen, also in der Mitbestimmung ist, eine positive Regelung für Schwerbehinderte zu erlangen. Bei Regelungen ist man dann ja auch gem. § 95 Abs. 2 SGB IX dabei.

Es ist weiter ein mögliches Thema für eine InTV. Auch habe ich ja in den Beiträgen im Forum schon darauf hingewiesen, dass hier oftmals auch Bauregelungen/ Gesetze einem eine Handlungsoption geben. Da diese dem AG vorschreiben eine bestimmte Anzahl von Behindertenparkplätze vorzuhalten.

Gleich nich den Hinweis: Das BSG hat 2007 bereits entschieden: Kein Anspruch auf Übernahme Stellplatzmiete. Daher ist auch hier vom BAG keine andere Entscheidung zu erwarten.


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