Personalbedarfsermittlung (Allgemeines)

Maurizio, München / Bayern, Wednesday, 23.02.2011, 17:08 (vor 5721 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin als Vertrauensperson in einer Bundesbehörde tätig.
In kürze wird im Hause eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt in einem Arbeitsbereich mit zwei schwerbehinderte Kolleginnen. Der Arbeitsbereich Telefonzentrale erfordert eine Anwesenheitspflicht der Kolleginnen.
Der eine Arbeitsplatz der blinden Kollegin wurde vom Integrationsamt blindengerecht eingerichtet.
Leider habe ich nichts im Sozialgesetzbuch IX gefunden.
Mein frage lautet nun ist es überhaupt zulässig bzw. notwendig in diesem Fall eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen>

Danke schon mal für eure Antworten:-|


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion