Betriebliche Eingliederungsmanagement - Pärmien (BEM)

Wolfgang H. @, Stuttgart, Wednesday, 01.06.2005, 14:22 (vor 6905 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,

in der Kommentierung zu §84 ist die Prämie nur allgemein erwähnt. Zu §102 Aufgaben des Integrationsamtes habe ich folgende Passage gefunden: "Der Buchstabe d wurde in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (BT-Drucks.15/2357) eingefügt; dort ist zur Begründung Folgendes aufgeführt: "Die Vorschrift korrespondiert mit der in §84 Abs.4 vorgesehenen Regelung für ein betriebliches Eingliederungsmanagement und schafft für die Integrationsämter eine entsprechende Leistungsmöglichkeit. Insoweit kommt eine Beteiligung der Integrationsämter an Gesamtprogrammen der Reha-Träger, mit denen diese den Arbeitgebern Prämien oder einen Bonus, etwa bei Beiträgen oder Umlagen einräumen, in Betracht. Der Umfang der Beteiligung der Integratiosnämter hängt von der Struktur des in die Maßnahmen der betrieblichen Prävention einbezogenen Personenkreises und von dem von den Raha-Trägern zu übernehmenden Anteil ab."

Ich verstehe das so, dass vor allem die Krankenquote ein Kriterium darstellt, also wie stark wird das Eingliederungsmanagement in dem jeweiligen Betrieb überhaupt gefordert. Dass es von der Pflichtquote zu beschäftigender SbM abhängig sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der 84er gilt nicht nur für SbM sondern für alle Beschäftigten: also vom Leitenden Angestellten bis zum Azubi. ;-)

Freundliche Grüße
Wolfgang H.


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